Novel Food und CBD: Stand des Verfahrens 2026

CBD-Extrakte stehen seit 2019 im EU-Katalog der neuartigen Lebensmittel. Eine Zulassung als Lebensmittelzutat gibt es bis heute nicht, erste Entscheidungen werden für 2026/2027 erwartet. Dazwischen liegt die deutsche Praxis aus Behördenposition und Duldung.

Geprüft von Bernard Vos am

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Was Novel Food bedeutet

Novel Food ist der EU-Rechtsbegriff für neuartige Lebensmittel: Zutaten, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden und deshalb vor dem Verkauf eine Zulassung brauchen. Geregelt ist das in der Verordnung (EU) 2015/2283. Der Gedanke dahinter ist einfach: Für Kartoffeln oder Weizen existiert jahrhundertelange Verzehrerfahrung, für ein neues Extrakt nicht.

Ohne diese Erfahrung verlangt die EU eine wissenschaftliche Sicherheitsprüfung. Ein Hersteller reicht dafür ein Dossier ein. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA bewertet die Daten, die Europäische Kommission entscheidet am Ende über die Zulassung.

Erst mit dieser Zulassung darf die Zutat legal in Lebensmitteln verkauft werden. Genau an diesem Punkt hängt der CBD-Markt seit Jahren fest.

Warum CBD als neuartig gilt

CBD-Extrakte und CBD-Isolate stehen seit Januar 2019 im EU-Katalog der neuartigen Lebensmittel, weil konzentriertes Cannabidiol vor 1997 nicht als Lebensmittel verbreitet war. Hanf selbst hat eine lange Geschichte in Europa. Die moderne Extraktion und Aufkonzentrierung von Cannabidiol ist dagegen jung.

Ein Öl mit 5 oder 10 Prozent CBD enthält den Stoff in einer Konzentration, die es in der traditionellen Küche nie gab. Deshalb bewertet die EU das Extrakt als neue Zutat, unabhängig davon, wie alt die Pflanze ist. Was Cannabidiol als Molekül auszeichnet, beschreibt das Profil Cannabidiol.

Wichtig ist die Abgrenzung: Der Novel-Food-Status betrifft die Lebensmittelfrage, nicht die Cannabisfrage. Die THC-Seite regelt das KCanG mit der 0,3-Prozent-Grenze, erklärt auf der Seite zum THC-Grenzwert.

Der Stand des EFSA-Verfahrens

Eine Zulassung für CBD als Lebensmittelzutat existiert bis heute nicht, erste Entscheidungen werden für 2026/2027 erwartet. Mehrere Hersteller haben Anträge eingereicht. Die Dossiers durchlaufen die wissenschaftliche Bewertung der EFSA.

2022 unterbrach die EFSA ihre Bewertung und benannte offene Datenlücken. Die Behörde wollte unter anderem mehr Sicherheitsdaten zu Effekten auf die Leber bei höheren Dosierungen und zur Fortpflanzung sehen. Antragsteller müssen diese Lücken mit zusätzlichen Studien schließen.

Bis dahin gilt der Grundsatz der Verordnung: ohne Zulassung keine Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel. Das Verfahren läuft, sein Ausgang ist offen.

Die deutsche Linie: BVL und Bundesländer

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vertritt die Position, dass CBD-Lebensmittel ohne Novel-Food-Zulassung nicht verkehrsfähig sind. Zuständig für die Kontrolle sind die Lebensmittelbehörden der Bundesländer. Sie können den Verkauf eines CBD-Öls oder von Kapseln als Lebensmittel im Einzelfall untersagen, und das geschieht auch.

Gleichzeitig läuft der Handel bundesweit weiter. In der Praxis herrscht eine pragmatische Duldung mit deutlichen regionalen Unterschieden. Ein Produkt kann in einem Bundesland unbeanstandet bleiben und in einem anderen aus dem Regal genommen werden.

Für Käufer bedeutet das: Der Kauf selbst ist kein Rechtsverstoß. Das Risiko der Verkehrsfähigkeit liegt beim Anbieter, nicht beim Konsumenten. Das Gesamtbild der deutschen Regeln zeichnet die Seite CBD-Gesetze in Deutschland.

Die Aromaöl-Konstruktion hilft nicht weiter

Der Versuch, die Novel-Food-Frage durch eine Etikettierung als Aromaöl zu umgehen, gilt in der Rechtsprechung als Umgehung. Manche Anbieter deklarieren ihr Öl als Aromaprodukt ohne Verzehrbestimmung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat diese Praxis kritisch bewertet (VGH BW, 9 S 969/23).

Entscheidend ist die tatsächliche Zweckbestimmung. Ist das Produkt erkennbar zum Einnehmen gedacht, bleibt es lebensmittelrechtlich ein Lebensmittel, egal was auf dem Etikett steht. Die Umdeklaration schützt weder vor behördlichen Maßnahmen noch vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Was nicht unter Novel Food fällt

Der Novel-Food-Rahmen trifft Verzehrprodukte mit CBD-Extrakt, nicht jede Hanfware. Zwei Kategorien stehen außerhalb der Debatte.

Erstens Kosmetik: Cremes, Balsame und Massageöle mit Cannabidiol fallen unter das Kosmetikrecht, nicht unter das Lebensmittelrecht. Sie sind in Deutschland zulässig, solange keine THC-Relevanz besteht und keine medizinischen Aussagen fallen.

Zweitens traditionelle Hanflebensmittel: Hanfsamen und kaltgepresstes Hanfsamenöl ohne gezielte Cannabinoid-Anreicherung haben eine Verzehrgeschichte und gelten nicht als neuartig. Für sie gelten stattdessen die THC-Höchstwerte des Lebensmittelrechts, beschrieben auf der Seite zum THC-Grenzwert.

Mögliche Ausgänge des Verfahrens

Das Novel-Food-Verfahren kann den CBD-Markt regulieren, öffnen oder verschärfen, und alle drei Wege sind noch denkbar. Erteilt die Kommission Zulassungen, bekämen einzelne Produkte einen klaren Rechtsrahmen. Wahrscheinlich wären dann Auflagen wie Höchstdosierungen pro Tag oder Warnhinweise für bestimmte Gruppen.

Scheitern Anträge an den Sicherheitsdaten, könnte die Duldung kippen und die Durchsetzung strenger werden. Denkbar ist auch, dass die Hängepartie andauert und die Bundesländer weiter von Fall zu Fall entscheiden. Genau dieser Schwebezustand prägt den Markt seit 2019.

Seriöse Anbieter bereiten sich auf jeden Ausgang vor: mit sauberer Dokumentation, chargenweisen Laborberichten und werbefreier Kommunikation.

Was Käufer daraus mitnehmen

Der ungeklärte Novel-Food-Status macht Transparenz zum wichtigsten Kaufkriterium. Ein Anbieter kann die EU-Zulassung nicht herbeizaubern. Er kann aber belegen, was in seinem Produkt steckt.

Prüfen Sie deshalb das Analysezertifikat der jeweiligen Charge. Achten Sie auf vollständige Kennzeichnung in deutscher Sprache und auf Werbung ohne Gesundheitsversprechen. Welche Aussagen erlaubt sind und welche nicht, erklärt die Seite Health Claims.

Den juristischen Gesamtrahmen mit allen Teilgebieten ordnet die Übersicht CBD-Rechtslage ein.

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine ärztliche Beratung. Wenden Sie sich bei gesundheitlichen Fragen an Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.

Quellen

  1. 1.GesetzgebungVerordnung (EU) 2015/2283 über neuartige LebensmittelEUR-Lex (). Abgerufen am 31. Juli 2026.
  2. 2.Offizielle StelleStatement on safety of cannabidiol as a novel food: data gaps and uncertaintiesEuropean Food Safety Authority (EFSA) (). Abgerufen am 31. Juli 2026.
  3. 3.Offizielle StelleFAQ Hanf, THC, Cannabidiol (CBD)Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (). Abgerufen am 31. Juli 2026.
  4. 4.CBD-Öle als Aromaöle oder Kosmetik: Ende der Umgehung (u. a. VGH BW 9 S 969/23)BRP Renaud und Partner (). Abgerufen am 31. Juli 2026.
  5. 5.CBD-Rechtslage 2026: Legalität, 0,3% THC-Grenze und Novel-Food-RisikenJuraforum (). Abgerufen am 31. Juli 2026.